Die Personzentrierte Psychotherapie ist grundsätzlich eine Gesprächspsychotherapie. Ich verwende zudem bei Bedarf auch gerne Papier und Stifte, das Familienbrett oder die Methode der Sesselarbeit.
Besonders gerne arbeite ich mit Träumen und Focusing.
Setting & Kosten
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem ersten gegenseitigen Kennenlernen.
Es ist wichtig, dass Sie sich im psychotherapeutischen Setting bei mir wohl fühlen können. Daher sollten Sie sich beim Erstgespräch bewusst auch Zeit dafür nehmen, für sich herauszufinden, ob der Rahmen für Sie passend erscheint und Sie sich vorstellen können, regelmäßig mit mir zusammenzuarbeiten.
Ich nehme mir für Sie und Ihr Anliegen Zeit und beantworte gerne Ihre Fragen. Gerne können wir uns dann auch gleich im Anschluss einen ersten Therapietermin ausmachen.
Das Erstgespräch dauert ca. eine Stunde und kostet € 80,-.
Bei Vorliegen besonderer Umstände, besteht nach Verfügbarkeit die Möglichkeit eines vergünstigten Tarifs oder einer temporär günstigeren Kostenvariante.
Bitte fragen Sie gegebenenfalls gleich bei der Vereinbarung des Erstgespräches.
Psychotherapie
Die Dauer einer psychotherapeutischen Einheit beträgt 50 Minuten – bei einer Doppelstunde sind es 100 Minuten.
Gerade zu Beginn der Psychotherapie ist es wichtig, die Einheiten wöchentlich zu machen. Später ist grundsätzlich auch eine Frequenz von 2 Wochen möglich. Längere Pausen können den Therapieprozess unter Umständen behindern und sind daher, außer in Ausnahmen (z.B. Urlaubsunterbrechungen, Feiertage o.ä.), nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die Einheiten beginnen und enden immer pünktlich. Bei Zu-Spät-Kommen kann die versäumte Zeit nicht angehängt werden und die Therapieeinheit verkürzt sich entsprechend.
Kosten betragen € 140,- (umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG) pro Therapieeinheit (€ 280,- für eine Doppelstunde).
Absageregelung
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per Email abgesagt werden. Da ich die Zeit für Sie reserviere, ersuche ich Sie um Verständnis, dass ich bei kurzfristigen Änderungen das Honorar in voller Höhe verrechnen muss.
Mögliche Kostenzuschüsse
In Österreich ist es möglich, bei Vorliegen einer entsprechenden ICD-10 bzw. ICD-11 Diagnose einen Antrag auf Teilerstattung der Therapiekosten durch die Krankenkasse zu stellen.
Sollten Sie eine Teilerstattung der Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen, teilen Sie mir das bitte gleich beim Erstgespräch mit.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine ärztliche Bestätigung einer Vertrags- oder Wahl*ärztin, die sie spätestens vor der zweiten Therapieeinheit mitbringen. Die weiteren Schritte der Antragstellung unterscheiden sich je nach Sozialversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind. Ebenso variiert die Höhe der Zuschüsse.
Aktuell werden bei entsprechender Bewilligung und nach Information des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie ÖBVP (siehe auch https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie) folgende Beträge pro Einheit refundiert:
- ÖGK (vormals GKK): € 33,70
- BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte): € 46,60
- SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte): € 45,-
Bei Vorliegen einer Zusatzversicherung haben Sie möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche auf eine Zusatzfinanzierung – bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit Ihrer* Versicherungsträger:in auf.